In den Beratungsstellen Rathenow und Nauen erhalten Jugendliche und Heranwachsende Hilfe und Unterstützung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, die eine richterliche Weisung oder Auflage bzw. ein Angebot vom Staatsanwalt erhalten haben.
Bei den Angeboten der Beratungsstellen handelt es sich um:
Im Zuständigkeitsbereich der Landgerichtsbezirke Potsdam und Neuruppin erhalten Opfer und Täter einer Jugendstraftat das Angebot, mit der Unterstützung eines Vermittlers die Folgen einer Straftat in einem gemeinsamen Gespräch aufzuarbeiten und den Konflikt als Ursache der Tat selbständig und eigenverantwortlich zu regeln.
Angesprochen in dieser Maßnahme werden als Opfer Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene und als Täter Jugendliche und Heranwachsende. Besondere Beachtung findet dabei die Freiwilligkeit und Selbstbestimmung der Betroffenen.
Insbesondere geht es um:
Gefördert durch das Land Brandenburg.
„Auf Initiative des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg hat sich im Jahr 2001 ein Netzwerk von Partnern gebildet, die gemeinsam Maßnahmen der sozialen (Re-)Integration von Haftentlassenen, zur Entlassung anstehender Inhaftierter und haftgefährdeter Personen entwickeln und umsetzen. Zwischenzeitlich ist die Anzahl der Netzwerkpartner gewachsen und die dem Netzwerk zugrunde liegende Konzeption weiterentwickelt worden.
Im Fokus der Aktivitäten steht die arbeitsmarktorientierte (Re)Integration von straffällig gewordenen Erwachsenen und jungen Menschen."
Im Rahmen des Brandenburger Netzwerkes „Haftvermeidung durch soziale Integration“ (HSI) wird in den Beratungsstellen Nauen, Rathenow, Potsdam und Brandenburg „Arbeit statt Strafe“ organisiert. Ziel des Projektes ist es, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Uneinbringliche Geldstrafen können durch die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit getilgt werden.
Informationen zum HSI Netzwerk
Im Projekt erhalten Erwachsene, die nicht in der Lage sind, ihre Geldstrafe zu bezahlen, Hilfe bei der Ableistung von unentgeltlicher, gemeinnütziger Arbeit. Durch die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit soll nicht nur die Inhaftierung vermieden werden, sondern es werden den Betroffenen auch Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer aktuellen Lebenssituation angeboten. Es wird Unterstützung für die Vermittlung einer Arbeits- oder Beschäftigungsstelle oder eines Ausbildungsplatzes angeboten. Die Klienten werden während der Ableistung ihrer gemeinnützigen Arbeit sozialpädagogisch betreut.
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung richten sich an Familien, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen.
Die AHZE richtet sich an Familien mit einem oder mehreren Kindern, die aktuell diese Form der Hilfe und Unterstützung benötigen. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. Die Unterstützung der Familie durch eine AHZE zielt auf eine Verbesserung der Situation für die Kinder und damit der gesamten Familie ab. Voraussetzung ist die enge Bindung der Kinder an die Eltern und deren Bemühungen um Veränderung. Die Hilfe und Unterstützung wird in Zusammenarbeit mit der Familie genau auf ihre Bedürfnisse abgestimmt und in Umfang und Intensität individuell variiert.
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche, die aufgrund individueller, schulischer und/ oder ausbildungsbezogener und familiärer Probleme sozialpädagogische Unterstützung brauchen. Die Erziehungsbeistandschaft bezieht sich primär auf das Kind oder den Jugendlichen, schließt jedoch das soziale Umfeld und damit besonders die Eltern– und Familienarbeit mit ein. Vorrangiges Ziel ist, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsensen in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung zu unterstützen. Das bedeutet, die Beziehungsfähigkeit und die Alltagskompetenzen zu fördern und somit den Verselbstständigungsprozess zu begleiten.
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Dabei muss den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung getragen werden. Die Hilfe ist in der Regel längerfristig angelegt, und geht davon aus, dass die bisherige persönliche Entwicklung im engen Zusammenhang mit einer problematischen Ablösung bis hin zum Ausschluss von familiären Kontexten steht. Die Beziehung zum Helfer ist Methode.
Die sozialpädagogische Familienhilfe war seit 1996 Bestandteil des Angebotes Hilfen zur Erziehung der Kinder– und Jugendwohnheime Rathenow gGmbH. Seit August 2003 gehört sie dem Horizont e. V. an.
Mit dieser Hilfeform bietet der Horizont e. V. Nauen eine ambulante Leistung an, die sich an Familien mit Kindern wendet und deren Verständnis auf dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe beruht. Die Familienhelfer arbeiten in der Familie und ihr Auftrag ist es, die Ressourcen und Möglichkeiten der Familien zu aktivieren, damit diese ohne Hilfe den Lebensalltag und die Versorgung bzw. die Erziehung ihrer Kinder bewältigen.
Die AHZE bietet methodisch viele Einsatzmöglichkeiten und orientiert sich am Bedarf der einzelnen Familienmitglieder. Deshalb ist die Hilfe sehr flexibel und kann die Dynamik familiärer Prozesse gut begleiten. Die MitarbeiterInnen nutzen eine ganzheitliche Sicht sowie systemische Ideen und Haltungen.
Neben der etablierten sozialpädagogischen Familienhilfe § 31 SGB VIII bieten wir weitere ambulante Hilfen an:
Sie machen sich Sorgen um Ihr Kind, weil es trotz vermehrten Übens beim Schreiben immer wieder Fehler macht? Zum Beispiel Buchstaben wie „b“ und „d“ oder „p“ und „q“ verwechselt oder nur sehr langsam und fehlerhaft liest sowie sich an Gelesenes nur schlecht erinnert? Ansonsten haben Sie jedoch den Eindruck, dass Ihr Kind normal intelligent ist? Dann könnte es sein, dass bei Ihrem Kind eine Legasthenie und/oder eine Dyskalkulie vorliegen. Dies hört sich erstmal sehr erschreckend an, aber eine Lerntherapie kann hier helfen.
Lerntherapie gliedert sich in vier wesentliche Bereiche: In der Gruppenarbeit mit den Kindern werden u.a. folgende Schwerpunkte gesetzt:
Eine Gruppe besteht aus max. drei Kindern und wird altersentsprechend zusammengestellt.Das Ganze ist verpackt und verbunden mit sehr viel Spiel und Spaß! Während des Aufbaus der fehlenden oder unzureichenden Lernfertigkeiten werden Lesefertigkeiten, Rechtschreibkenntnisse und Rechenfertigkeiten vermittelt. Die begleitende Elternarbeit ist unabdingbarer Bestandteil der intergrativen Lerntherapie.
Ein Kursangebot für Eltern mit ihren Babys im ersten Lebensjahr. PEKiP begleitet Eltern und ihre Babys mit Spiel- und Bewegungsanregungen durch das erste Lebensjahr und ist ein handlungs- und situationsorientiertes Konzept der Familienbildung. Es bedeutet:
In einer PEKiP-Gruppe treffen sich Eltern mit ihren Babys ab der sechsten Lebenswoche.
Zu einer Gruppe gehören 6 bis 8 Erwachsene mit ihren Babys im gleichen Alter.
Die Gruppentreffen finden einmal pro Woche für 90 Minuten in einem warmen Raum statt.
In dieser Zeit sind die Babys nackt, damit sie sich freier bewegen und besser spüren können.
Angesprochen sind hier auch Eltern mit Kindern, die zu früh geboren wurden und Eltern mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern.
Im Haus der Integration in Rathenow befinden sich im 1. Obergeschoss die Büroräume des Ambulanten Bereiches Rathenow, des HSI-Projektes Arbeit statt Strafe, dem Täter-Opfer-Ausgleich sowie die Sozialpädagogische Familienhilfe. Ein Raum wird den MitarbeiterInnen des Sozialen Dienstes der Justiz zur Verfügung gestellt.
Im 2. Obergeschoss stehen drei kleine 1-Zimmer-Wohnungen für junge Erwachsene zur Verfügung, die bisher in Wohngruppen des HORIZONT e.V. Nauen gelebt haben, aus der Haft entlassen wurden oder nicht mehr mit ihrer Familie zusammen leben können und noch Hilfe und Unterstützung benötigen. Die Wohnungen sind als ein Schutzraum auf dem Weg in ein selbst bestimmtes Leben zu betrachten.

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